A. Der Hersteller gewährt Garantie auf die von ihm angebotenen Produkte:
• 8 Jahre auf Beschichtung von Stahl-Heizkörpern in allen Farben aus der RAL-Palette und Spezialfarben,
• 8 Jahre auf Beschichtung von gegossenen Heizkörpern,
• 8 Jahre auf Dichtigkeit der Stahl-Heizkörper und aus Gusseisen gefertigter Produkte,
• 3 Jahre auf Beschichtung von Chromeheizkörpern.
• 4 Jahre auf den Schmuckrand Galvanic Brass und 2 Jahre auf den Schmuckrand Metal Alive und Burnish bei gegossenen Heizkörpern
Elektrische Heating elements und elektrische Komponenten in Elektroheizkörpern:
• 2 Jahre.
Handläufe, Haltegriffe und sanitäre Halterungen:
• 2 Jahre auf die Beschichtung der Produkte in allen Farben der RAL-Palette und Spezialfarben,
• 2 Jahre auf Chromebeschichtungen.
Zubehör für Heizkörper und Heating elements:
• 2 Jahre.
B. Die Garantie gilt ab dem Kaufdatum des Produkts durch den Konsumenten vorbehaltlich nachfolgender Bedingungen:
• Die Garantiefrist für Heating elements beträgt 2 Jahre ab Kaufdatum, jedoch nicht länger als 3 Jahre ab Produktionsdatum.
• Die Garantiefrist auf Beschichtung und Dichtigkeit von Stahl-Heizkörpern beträgt 8 Jahre, jedoch nicht länger als 9 Jahre ab Produktionsdatum.
• Die Garantiefrist auf die Chromebeschichtung von Heizkörpern beträgt 3 Jahre, jedoch nicht länger als 4 Jahre ab Produktionsdatum.
• Die Garantiefrist auf die Beschichtung von gegossenen Heizkörpern sowie von Werk montierte Anschlussgarnituren beträgt 8 Jahre, jedoch nicht länger als 9 Jahre ab Produktionsdatum.
• Die Garantiefrist für sanitäre Handläufe, Haltegriffe und Halterungen beträgt 2 Jahre ab Kaufdatum, jedoch nicht länger als 3 Jahre ab Produktionsdatum;
C. Die Meldung von Konsumentenreklamationen im Rahmen der Garantie erfolgt entweder direkt beim Hersteller oder über den Handelspartner durch das Ausfüllen des Beanstandungsformulars und der Einsendung des Produkts oder einer Fotodokumentation (falls Demontage nicht möglich), Garantiekarte und Kaufbeleg. Das Nichteinsenden eines der o.g. Dokumente, ermächtigt den Hersteller die Reklamation abzulehnen.
D. Der Hersteller erkennt den Garantiefall innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Meldung oder einem individuell bestimmten, späteren Termin (falls die Reklamation eine genaueres Produktgutachten erfordert) an. Die Beanstandung wird aufgrund des eingesendeten Produktes oder dessen Fotodokumentation beurteilt.
E. Die Kosten für den Ersatz eines Produkts aus der Reklamation, z.B. Demontage, Versand des Produkts an den Konsumenten, Arbeitskosten und erneute Montage, trägt der Handelspartner (d.h. das Unternehmen, das das Produkt direkt an den Konsumenten verkauft hat). Eine eventuelle Beteiligung des Herstellers an Austauschkosten oder dessen Rückerstattung an den Handelspartner, werden individuell zwischen Hersteller und dem Handelspartner vereinbart. Die Kosten für das neue Produkt, einschließlich der Versandkosten zum Handelspartner, übernimmt der Hersteller.
F. Beanstandungen werden angenommen über:
• E-Mail,
• Beanstandungsformular auf der Seite des Herstellers: www.termaheat.pl,
• Post.
G. Die Gewährleistung umfasst jegliche Produktmängel, die durch Verschulden des Herstellers, nach der Lieferung oder während dem Gebrauch entstanden sind, ausgenommen:
• Transportschäden, die aus Verschulden des Spediteurs oder während dem Ausladen der Ware verursacht worden sind. Die Bedingungen für das Anerkennen der Reklamation von Transportschäden wurden im Pkt. 4 E beschrieben,
• Lagerschäden (Heizkörper die zum Lagern aufgenommen worden sind werden als mangelfrei angesehen, außer versteckte Mängel, die nach dem Öffnen der unbeschädigten und nicht deformierten Verpackung festgestellt werden),
• Lagerung der Ware im Freien oder in Räumen mit erhöhter Luftfeuchtigkeit,
• Heizkörperbetrieb mit einem nichtstandardgemäßen Medium (z.B. Dampf) und Verwendung von Heizmedien, die aggressive Stoffe gegenüber Materialien wie z.B. Stahl, Gusseisen oder Aluminium enthalten,
• Heizkörperbetrieb mit einem Heizmedium, das den in der Betriebsanleitung oder technischen Produktdokumentation beschriebenen zulässigen Betriebsdruck überschreitet, als auch bei zunehmendem Druck im Heizkörper durch das Verschließen der beiden Ventile, sowie die Verwendung eines zu kleinen Luftkissens in einem Elektroheizkörper,
• Verwendung von Produkten mit einer Standard-Lackbeschichtung in Räumen mit einer Atmosphäre, die aggressive Substanzen wie z.B. Schwefelverbindungen, Ammoniak, Chlor usw., in einer höheren Konzentration als bei normalen Verhältnissen, enthält,
• Installation von Stahlheizkörpern in offenen Heizanlagen mit einem Daueranschluss an das Leitungswasser und Anlagen, die länger als in den Nutzungsanforderungen vorgegeben wird, vom Heizmedium entleert werden,
• Spritzwasser von Elektroheizkörpern, wo das Heizelement Spritz- wasser ausgesetzt ist (ohne Berücksichtigung der Schutzstufe des Produktes),
• Falsche (nicht mit der Bedienungsanleitung übereinstimmende) Montage, Gebrauch oder Demontage,
• Nichtbestimmungsgemäße Benutzung eines Heizelementes.,
• Eingriff in die Konstruktion des Gerätes.,
H. Die Garantie deckt ebenso keine Schäden ab, die aufgrund sog. höherer Gewalt verursacht wurden, unvorhersehbar und nicht zu verhindern sind (z.B. Wetterereignisse, Störungen in der elektrischen Installation, Krieg, Naturkatastrophen).
I. Ein laufendes Reklamationsverfahren stellt keine Grundlage für das Einstellen von Zahlungen für andere, gelieferte Ware dar.
Durch die Garantie werden die Rechte des Käufers nach den Bestimmungen der Gewährleistung für Mängel an einer verkauften Sache weder ausgeschlossen, noch eingeschränkt oder ausgesetzt.